(Strafrechtsschutz-Versicherung / Industriestrafrechtsschutz-Versicherung)
Bei der Strafrechtsschutz-Versicherung trägt der Versicherer die Kosten, welche den Organmitgliedern und allen sonstigen Betriebsangehörigen der Versicherungsnehmerin und der Tochterunternehmen entstehen, wenn gegen sie Ermittlungs-, Straf-, Ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder standesrechtliche Verfahren betrieben werden.