(Directors & Officers Liability-Versicherung, Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Organe und leitende Angestellte)
Die D&O-Versicherung bietet Versicherungsschutz für die Haftung von Organen (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte) und leitenden Angestellten für Vermögensschäden. Die Versicherungsnehmerin ist eine juristische Person, also zumeist eine GmbH oder eine AG. Auch Personengesellschaften können ihr organhaftungsähnliches Risiko abdecken. Die Tochterunternehmen werden automatisch eingeschlossen. Die D&O-Versicherung deckt sowohl die Kosten der Abwehr unbegründeter als auch die Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen.