- Beratung vor der Meldung eines Versicherungsfalles
- Überprüfung der Schadenmeldung an den Versicherer
- Prüfung der Rückantwort des Versicherers
- Auswahlberatung für die Anwaltskanzlei der Anspruchsabwehr
- Überwachung der Obliegenheitspflichten
- Koordination zwischen Versicherungsnehmer – versicherter Person – firmenverbundenem Versicherungsmakler – Versicherer